Aktionsbündnis Energiewende Nordbayern

Aktionsbündnis Energiewende Nordbayern

Wer wir sind

Ein breites Bündnis aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen, Kommunalpolitikern sowie Klimaschutz- und Bürgerenergie-Aktivisten hat sich zusammengefunden, um auf eine drohende Fehlentwicklung aufmerksam zu machen: Der Energiewende droht durch aktuelle Gesetzesvorhaben auf Bundesebene ein weitgehender Stillstand, auch und gerade in Nordbayern.

Warum wir uns zu Wort melden

In einer Zeit, in der stetig neue globale Krisen die Preise für fossile Energieträger in die Höhe treiben und die Weltwirtschaft vor fast unlösbare Probleme stellen, trifft der Deutsche Bundestag in diesem Sommer eine Reihe richtungsweisender energiepolitischer Entscheidungen. Sie betreffen in elementarer Weise die Zukunft unseres Landes: Wie geht es weiter mit der Energiewende? Schaffen wir einen schnelleren Ausstieg aus fossiler Energie? Gelingt uns eine beschleunigte Elektrifizierung bei Wärme und Verkehr? Und können wir durch einen möglichst vollständigen Umstieg auf Erneuerbare unsere Energieabhängigkeit endlich beenden?

Viele Nationen, nicht nur in Europa, bereiten im Angesicht dieser multiplen Krisen ihre Unabhängigkeitserklärung vor: Weltweit steigt das Tempo der Energiewende deutlich!

In Deutschland jedoch lassen die nun vorliegenden Gesetzentwürfe (v.a. EEG 2027, „Netzpaket“ und GModG) befürchten, dass die Bundesregierung völlig andere Prioritäten setzt. Der Ausbau der Erneuerbaren soll verlangsamt und erschwert werden. Stockender Netzausbau soll Wind- und PV-Parks jahrzehntelang verhindern können. Öl und Gas sollen wieder salonfähig gemacht werden.

Diese Pläne sind nicht nur völlig aus der Zeit gefallen, sondern sie haben das Potenzial, unserer Volkswirtschaft schweren Schaden zuzufügen. Gerade in einer Phase hoher Investitionsdynamik drohen Unsicherheiten und zusätzliche Hürden, den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen – mit drastischen Folgen für Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Wertschöpfung.

Überall in Nordbayern haben sich in den letzten Jahren Kommunen, Unternehmen und Bürger für den Ausbau der Erneuerbaren vor Ort eingesetzt. Viele dieser Projekte sind durch die Pläne der Bundesregierung nun in erheblicher Gefahr.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat durchaus recht:
Ein „Weiter so“ darf es bei der Energiewende nicht geben.

Es muss schneller gehen.

Was auf dem Spiel steht…

Erneuerbare Energien allgemein:

Der jahrelang verschleppte Netzausbau soll nun zum „Schrittmacher“ der Energiewende werden. Bislang wurde durch den klar definierten Vorrang der Erneuerbaren Energien ein positiver Handlungsdruck erzeugt. Dadurch stammen heute schon mehr als 60 Prozent unseres Stroms aus erneuerbaren Quellen – eine Erfolgsgeschichte! Doch der Netzausbau hat – trotz aller Mahnungen – nicht mit dem Ausbau der Erneuerbaren Schritt gehalten. Nun soll ausgerechnet der Langsamste das Tempo des gesamten Feldes bestimmen.

Der geplante Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket würde in Bayern faktisch einen Investitionsstopp bedeuten [1]. Nach ersten Berechnungen werden weite Teile des Freistaats die Kriterien für sogenannte Netzengpassgebiete erfüllen. Neue EE-Anlagen sollen nur dann ans Netz gehen dürfen, wenn die Betreiber für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren auf finanzielle Ausgleiche bei Abregelungen verzichten. Damit stehen reihenweise bereits genehmigte Projekte vor dem Aus! Denn ohne Planungssicherheit werden Banken keine Finanzierung bereitstellen, der weitere Ausbau in diesen Gebieten wird fast vollständig zum Erliegen kommen.

Die Definition der Netzengpassgebiete [2] ist auch fachlich unlogisch: In vielen Regionen Bayerns dominiert Photovoltaik die Erzeugung. Der Zubau von Windkraft würde hier der Netzstabilität eher dienen, da sich die Erzeugungsprofile im Jahresverlauf nur wenig überschneiden. Gleiches gilt auch umgekehrt. Die Lösung vieler Netzprobleme liegt in einer gemeinsamen, sich ergänzenden Nutzung der vorhandenen Netzanschluss-Kapazitäten (Überbauung). Dieser technisch sinnvolle Ansatz wird künftig weitgehend verhindert.

Windkraft:

Das Referenzertragsmodell [3] soll laut Referentenentwurf EEG 2027 so verändert werden, dass bayerische Projekte in Ausschreibungen noch weniger wirtschaftlich bestehen können. Der Korrekturfaktor an einem sog. 50%-Standort soll von 1,55 sogar auf 1,5 abgesenkt werden – eigentlich wäre eine Erhöhung auf mindestens 1,75 erforderlich, damit Projekte aus dem Süden in den Ausschreibungsrunden eine faire Chance bekommen.

Gerade der Ausbau der Windkraft in Süddeutschland könnte die Redispatch-Kosten jährlich um 1,9 Milliarden Euro senken [4]. Dennoch werden die Ausschreibungsmengen für Windkraft an Land trotz vielfältiger Ankündigungen bislang nicht ausreichend erhöht. Zahlreiche bereits genehmigte Projekte stecken fest und können nicht umgesetzt werden. Die zu geringen Ausschreibungsmengen führen zu einem ruinösen Preisdruck und lassen die Chancen bayerischer Projekte zusätzlich sinken.

Erst im Frühjahr hat die bayerische Staatsregierung deshalb gemeinsam mit Baden-Württemberg und anderen Ländern per Bundesratsinitiative eine Sonderausschreibung von 5 GW noch in 2026 gefordert [5]. Der Bund greift dies nun zwar auf und plant eine entsprechende Aufstockung im EEG. Auch das erst im März vorgestellte Klimaschutzprogramm enthält ein Volumen für Windkraft-Sonderausschreibungen von 12 GW bis 2030. Doch die Sonderausschreibungen laufen ins Leere, wenn durch den Redispatch-Vorbehalt der Ausbau faktisch blockiert wird. Letztlich stehen diese Pläne auch im Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Photovoltaik:

Der beabsichtigte Wegfall der Vergütung für Dachanlagen bis 25 kWp sendet das falsche Signal in einen ohnehin schon schwächelnden Markt [6]. Der Verweis auf Direktvermarktung ist eine Scheinlösung: Dass die ohnehin bereits überforderten Netzbetreiber (SmartMeter-Rollout derzeit bei 5 %) in den nächsten Jahren flächendeckend die Voraussetzungen für eine Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen schaffen werden, ist utopisch. Ein Zusammenbruch dieses Marktsegments und der Wegfall zehntausender Arbeitsplätze beim Handwerk vor Ort ist die logische Konsequenz.

Wasserkraft:

Auch für kleine Wasserkraftwerke gelten durch den beabsichtigten Wegfall einer festen Vergütung drastisch verschlechterte Rahmenbedingungen für Neuanlagen und Modernisierungen. Ein Wechsel in die Direktvermarktung erscheint auch hier kaum als realistische Alternative. Auch wenn die Summe der Erzeugung im Vergleich zu Wind und PV kaum ins Gewicht fällt: Wasserkraft kann durch die stetige Produktion einen Beitrag zur Stabilisierung der Netze leisten.

Biomasse:

Viele Biogasanlagen erreichen demnächst das Ende ihrer 20-jährigen EEG-Förderung. Erste Landwirte haben schon einen Schlussstrich gezogen und ihre Anlagen stillgelegt. Für die Zukunft ist eine Flexibilisierung der Stromerzeugung aus Biomasse der richtige Weg, doch ohne eine auskömmliche und verlässliche Anschlussförderung droht vielen Anlagen das Aus.

Batterien:

Der noch 2025 angekündigte „Batterie-Tsunami“ wird so nicht stattfinden. Batteriespeicher boomen – aber nicht so, wie sie könnten [7]. In einer Zeit, in der der schnelle Zubau von Flexibilitäten so dringend nötig wäre, verhindern unklare politische Rahmenbedingungen derzeit Investitionen in Milliardenhöhe. Eine Vielzahl von Investoren, die Projekte ohne staatliche Förderung realisieren könnte, wird ausgebremst und verunsichert (Diskussion um Privilegierung von Batteriespeichern im Baurecht, Herausnahme von Großspeichern aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung, Ankündigung des Wegfalls der Netzentgeltbefreiung).

Selbstverständlich muss die Frage der Netzdienlichkeit beim Zubau von Speichern eine Rolle spielen. Doch auch der Ausbau von Batteriespeichern liegt per Gesetz im „überragenden öffentlichen Interesse“. Statt Verunsicherung braucht es kluge und verlässliche Rahmenbedingungen, um den momentanen „Hype“ in die richtigen Bahnen zu lenken und die Gunst der Stunde zu nutzen.

Regionale Wertschöpfung und politische Glaubwürdigkeit:

Besonders bitter: Zahlreiche Kommunen in Nordbayern haben sich in den vergangenen Jahren beim Ausbau der Erneuerbaren über Gebühr engagiert. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister quer durch alle politischen Schattierungen haben sich für das Zustandekommen von ehrgeizigen Bürgerenergieprojekten eingesetzt und stehen nun, kurz vor der Realisierung, vor einem Scherbenhaufen.

Nicht nur sie werden nun die Leidtragenden dieser Regelungen sein – die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt steht auf dem Spiel. In jahrelanger mühevoller Arbeit haben die Regionalen Planungsverbände in engem Austausch mit Kommunen und Bürgern neue Vorrangflächen für Windenergie definiert, um die Flächenziele des Bundes zu erfüllen. Diese Pläne sind dann Makulatur.

Für die Kommunen, die bereits in Vorleistungen gegangen sind (Planungen, Gutachten, Flächensicherung, Gesellschaftsgründungen usw.) bedeutet das einen enormen finanziellen Verlust. Sie werden auf ihren Ausgaben sitzen bleiben – hier entsteht teilweise ein Schaden in Millionenhöhe.

Noch viel schwerer wiegt aber der Ausfall der regionalen Wertschöpfung. Allein die in Bayern bereits genehmigten, aber nicht bezuschlagten Wind-Projekte addieren sich seit der letzten Ausschreibungsrunde der BNetzA vom Februar 2026 auf rund 1.100 MW. Sie stehen für 30–45 Mio. Euro entgangene regionale Wertschöpfung [8]. Pro Jahr! Mehrere Millionen Euro kommunale Einnahmen sowie erhebliche Pacht- und Beteiligungseffekte im ländlichen Raum kommen hinzu.

Durch die Pläne der Bundesregierung könnten viele dieser EE-Projekte in Bayern vollständig wegbrechen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren drohen damit allein im Freistaat Bayern Ausfälle im zweistelligen Milliardenbereich.

Unsere Forderungen und Argumente:

  1. Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern muss beschleunigt werden. Die Bundesregierung darf angesichts der globalen Energiekrisen die Zeichen der Zeit nicht ignorieren. Heimische Erneuerbare Energien schützen vor Preisexplosionen und politischer Erpressbarkeit.

Konkret:

  1. Der Ausbau der Erneuerbaren bringt Wertschöpfung vor Ort. Kommunen und Bürger haben auf die Zusagen des Bundes vertraut und eigene Projekte auf den Weg gebracht. Allein in Nordbayern stehen nun Investitionen im dreistelligen Millionenbereich im Feuer.
  2. Der Redispatch-Vorbehalt ist faktisch ein Ausbaustopp für Erneuerbare Energien in Bayern und darf deshalb nicht umgesetzt werden. Stattdessen braucht es endlich mehr Tempo bei Netzausbau, Effizienz und Flexibilität.
  3. Das Referenzertragsmodell muss erhalten bleiben und der Korrekturfaktor auf mindestens 1,75 erhöht werden, damit Wind-Projekte in Bayern wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben.
  4. Wir brauchen Sonderausschreibungen speziell für Windkraft an Land in Süddeutschland. Ankündigungen sollten jetzt zügig realisiert werden (Vorschlag: 6 GW bis Ende 2027 und 4 GW ab 2028).
  5. Der Zubau von Batteriespeichern darf nicht länger ausgebremst werden. Flexibilitäten sind unverzichtbar und glätten die Preise. Die Branche braucht jetzt schnell verlässliche Rahmenbedingungen.
  6. PV-Aufdachanlagen bis 25 kWp sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende in Bürgerhand. Der Ausbau geht aber bereits zurück und darf nicht durch den Wegfall der (ohnehin schon sehr niedrigen) Vergütung weiter gebremst werden. Ein Wechsel in die Direktvermarktung ist derzeit keine realistische Alternative.
  7. Auch kleine Wasserkraft trägt zur Stabilisierung der Netze bei. Vielen Anlagen droht bei anstehender Modernisierung das Aus, wenn die feste Vergütung wegfällt.
  8. Biogasanlagen im Bestand brauchen eine Perspektive. Landwirte fragen sich, ob ein Weiterbetrieb überhaupt noch gewünscht ist. Eine auskömmliche Anschlussförderung kann verhindern, dass Anlagen reihenweise stillgelegt werden.
  9. Das angekündigte Gebäude-Modernisierungsgesetz mit seiner Rückkehr zu Öl und Gas weist in eine völlig falsche Richtung. An der weitgehenden Elektrifizierung des Wärmesektors führt kein Weg vorbei. Elektrifizierte Wärme ist der ideale Partner für den zuverlässig erwartbaren Überschuss aus EE.


Aktionsbündnis Energiewende Nordbayern

Erstunterzeichner:

Energie- und Klima-Allianz Forchheim

Energieagentur Oberfranken e.V., Kulmbach

Energieagentur Nordbayern GmbH, Kulmbach

Am Entwurf mitgewirkt haben:

Bürgermeister-Appell „Gemeinsam Erfolgreich Erneuerbar“

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Hof

Klimapakt2030plus / Europäische Metropolregion Nürnberg

Naturstrom AG, Eggolsheim

Enercon GmbH, Hof

Perigus Energy Deutschland GmbH, Regensburg

Bundesverband Windenergie, Landesverband Bayern

Wust Wind und Sonne GmbH & Co. KG, Markt Erlbach

Münch Energie GmbH & Co. KG, Rugendorf

Plan BC GmbH, Bayreuth

Dornauer Windkraft UG, Neustadt a.d.Aisch

Elektroinnung Bayreuth

Bürgerenergie Pro Region eG, Stammbach

Erläuterungen, Quellen und Links:

[1] Definition Redispatch-Vorbehalt
Erreicht oder überschreitet die netzbedingte Abregelung von Wind- und Solarstrom in einer Region die 3-Prozent-Marke der dort erzeugten Jahresstrommenge, können Netzbetreiber dieses Gebiet offiziell als „kapazitätslimitiert“ deklarieren. Ein einmal ausgewiesenes Gebiet kann bis zu zehn Jahre mit diesem Status belegt werden. Für Betreiber, die hier neue Windkraft- oder Photovoltaikanlagen errichten wollen, greift der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Sie erhalten bis zu zehn Jahre lang keine finanzielle Entschädigung, wenn die Anlagen wegen Netzüberlastung abgeschaltet werden. Unter bestimmten Bedingungen erlaubt das Paket den Netzbetreibern in diesen Zonen zudem, den physischen Netzanschluss neuer Anlagen vorerst zu verweigern oder zu verzögern.
Definition des Gebiets: § 14 EnWG (Referentenentwurf)
Die Konsequenzen: § 8 Abs. 4 EEG 2027 (Referentenentwurf)

[2] Definition von Netzengpässen ist hoch problematisch
„Wenn ein Netzgebiet bereits ab einer Abregelungsquote von drei Prozent als Engpassgebiet eingestuft wird, sind weite Teile des Netzes betroffen.“

„In neu definierten Netzengpassgebieten soll der Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen aufgehoben werden. Zudem ist geplant, den Entschädigungsanspruch von Betreibern im Falle von Abregelungen – wenn Wind- und Solaranlagen aufgrund fehlender Netzkapazitäten kurzzeitig vom Netz genommen („abgeregelt“) werden müssen – für bis zu 10 Jahre auszusetzen.
Diese Neuregelung riskiert nach Meinung von Mareike Herrndorff und Philipp Godron von Agora Energiewende, einen entscheidenden Pfeiler für die kostengünstige Finanzierung von Erneuerbaren-Projekten auszuhöhlen, nämlich die finanzielle Abnahmegarantie für den erzeugten Strom. Das gilt insbesondere dann, wenn die Engpassdefinition so weit gefasst wird, dass sie auf große Teile des Stromnetzes zutrifft – und am Ende weit über die eigentlichen Hotspots hinaus zur Anwendung kommt. Dazu haben weder das Ministerium noch die Bundesnetzagentur bislang belastbare Zahlen veröffentlicht.“

Energiezukunft (Mai 2026)
https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/stromnetze-speicher/definition-von-netzengpaessen-ist-hoch-problematisch

Die zitierte Agora-Studie: https://www.agora-energiewende.de/aktuelles/warum-der-geplante-redispatch-vorbehalt-fuer-erneuerbare-die-energiewende-ausbremst

[4] Kurzstudie  Potenzial  zur Einsparung  von  Redispatch  durch  Windenergie  in  Süddeutschland
„Ein regional ausgewogener Ausbaupfad mit deutlich mehr Windenergie in Süddeutschland kann jährlich bis zu 1,9 Mrd. € Redispatchkosten einsparen, im Vergleich zu einem Trendzubau, der überwiegend in Norddeutschland stattfindet.“
Forschungsstelle  für  Energiewirtschaft  e.V.  (Februar 2026), im Auftrag des LEE Bayern und Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg.
https://www.ffe.de/projekte/potenzial-zur-einsparung-von-redispatch-durch-windenergie-in-sueddeutschland/

[5] Sonderausschreibung Windkraft
Antrag Bayerns in der Bundesratssitzung vom 27.03.2026: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=77-26%28B%29

Hierzu Kerstin Andreae, BDEW: „Die Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat kommt genau zur richtigen Zeit […] Durch die erhebliche Beschleunigung von Genehmigungsprozessen wurde in den vergangenen Jahren eine starke Pipeline an genehmigten Projekten aufgebaut, die jetzt genutzt werden sollte. Durch eine Sonderausschreibung können kurzfristig weitere dieser genehmigten Erzeugungskapazitäten realisiert werden, die die Energiesouveränität des Wirtschaftsstandortes Deutschland sichern helfen und den Klimaschutz weiter voranbringen.“
BDEW (März 2026)
https://www.bdew.de/presse/windenergieausbau-per-sonderausschreibung-weiter-voranbringen/

[] Schwacher Photovoltaik-Jahresauftakt
Im ersten Quartal 2026 ist der PV-Ausbau weiter zurückgegangen. „Insbesondere die Nachfrage nach Solarstromanlagen im Heimsegment war – wie bereits im Vorjahr – in den ersten drei Monaten spürbar rückläufig
(-21%).“ – Bundesverband Solarwirtschaft (Mai 2026). https://www.solarwirtschaft.de/2026/05/02/schwacher-photovoltaik-jahresauftakt/

[] Großbatteriespeicher: Boom trotz Verunsicherung
Bundesregierung bremst Großbatteriespeicher aus (IWR, Dezember 2025)
https://www.iwr.de/news/bundesregierung-bremst-grossbatteriespeicher-aus-verbaende-sehen-ausbauziele-gefaehrdet-news39456

Rekordzubau in Q1/2026 (pv-magazine, Mai 2026)
https://www.pv-magazine.de/2026/05/08/starkes-wachstum-im-grossspeichermarkt-fuehrt-zu-batterie-rekordzubau-von-ueber-2-gigawattstunden-im-1-quartal-2026/

[] Referenzertragsmodell
Der Referentenentwurf zum EEG 2027 sieht vor, den Korrekturfaktor für 50-Prozent-Standorte in der Südregion von 1,55 auf 1,50 zu senken. Damit sollen Anreize für „unwirtschaftliche Schwachwind-Standorte“ verringert werden.
Eine Auswertung der Fachagentur Wind und Solar zeigt aber: Rund 41 % der bezuschlagten Anlagen in der Südregion liegen an Schwachwind‑Standorten (mit einem Gütefaktor ≤ 60 %). Im Rest Deutschlands sind es nur 8 %. In Bayern liegen wir sogar bei 76 %. Schwachwind ist im Süden also nicht die Ausnahme. Die geplante Absenkung trifft damit nicht „unwirtschaftliche Standorte“, sondern einen wesentlichen Teil des so dringend notwendigen Windkraft-Ausbaus in Bayern.
Gütefaktoren von Windenergieanlagen an Land (Fachagentur Wind und Solar, 2025)
https://www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Analysen/FA_Wind_Solar_Guetefaktoren_WEA_mit_Ausschreibungszuschlag.pdf

[8] Regionale Wertschöpfung
Wirtschaftliches Potenzial durch Windkraft-Projekte in (Nord)Bayern (EMN, 2026)
Regionale Wertschöpfung_Windkraft.pdf

Zeitplan

Nach aktuellem Stand sieht der Zeitplan für EEG 2027 und Netzanschlusspaket folgendermaßen aus:

  • 20. Mai: Kabinettsbeschluss
  • 26. Juni: 1. Lesung im BT
  • 8. Juli: Ausschusssitzung im BT
  • 10. Juli: 1. Lesung im BR
  • 7. September: Anhörung im Ausschuss des BT
  • 23. September: Abschluss der Ausschussberatungen
  • 25. September: 2./3. Lesung im BT
  • 16. Oktober: 2. Runde im BR