Teilnahmebedingungen

Allgemeine Informationen
Hintergrund

Die erfolgreiche Bewältigung des wichtigsten Zukunftsprojekts unserer Gesellschaft – die Begrenzung der Klimaerwärmung, die Anpassung an bereits vorhandene und zu erwartende Klimaveränderungen sowie die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien – erfordert breite Diskussionen und Reflexionen ebenso wie eine aktive Gestaltung durch alle Teile der Gesellschaft. Wettbewerbe und Ausstellungen können hierfür wertvolle Anstöße liefern.

„Klima im Blick“

Zu diesem Zweck bittet die Energie- und Klima-Allianz Forchheim Künstlerinnen und Künstler im Landkreis Forchheim, Kunstwerke für den EKA Kunstwettbewerb 2018 einzureichen. Der EKA Kunstwettbewerb 2018 steht unter dem Motto „Klima im Blick“. „Klima“ ist hierbei weitgefasst auch als Schutz von Natur (Luft, Wasser, Landschaft etc.) und Ressourcen zu verstehen im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN.

Inspiration oder Provokation? Der Kunst ist mehr erlaubt.

Zusammen mit drei Künstlerinnen des „Offenen Ateliers“ haben wir für den EKA Kunstwettbewerb 2018 dieses Motto „Klima im Blick“ gefunden. Mit diesem Motto und der Ausschreibung für Künstler will der EKA Kunstwettbewerb 2018 neue Perspektiven auf das Thema „Klima“ öffnen, Raum für persönliche Erfahrungen und Ansätze schaffen und über sichtbare künstlerische Beiträge die gesellschaftliche Diskussion beleben. Hierbei sind alle Meinungen, Interpretationen oder Annäherungen willkommen. Entscheidend ist die künstlerische Bearbeitung des Themas.

Teilnahmebedingungen

Veranstalter ist die Energie- und Klima-Allianz Forchheim.

Schirmherr ist Landrat Dr. Hermann Ulm.

Teilnahmeberechtigt sind alle KünstlerInnen des „Offenen Ateliers“ sowie, nach Absprache, weitere KünstlerInnen des Landkreises Forchheim.

Art und Anzahl der Kunstwerke

Zugelassen sind zwei- und dreidimensionale Kunstwerke. Zweidimensionale Werke dürfen eine Größe von 120 x 100 cm bzw. 1,2 qm nicht überschreiten. Dreidimensionale Werke sind begrenzt auf eine Grundfläche von 50 x 50 cm. Sie müssen standfest sein und vom Künstler selbst transportiert werden. Technik und Art der Gestaltung sind ansonsten frei.

Pro Künstler können zwei Kunstwerke eingereicht werden (abhängig von der Zahl der teilnehmenden KünstlerInnen und nur nach Absprache ggfs. auch drei).

Dem Kunstwerk sollte nach Möglichkeit ein interpretierender Text beigefügt werden.

Ausstellungsort und -zeit

Die Ausstellung der Kunstwerke erfolgt in der Zeit vom 26. Juni bis 25. Juli 2018 in der Volksbank Forchheim (Hauptstraße 39). Eine Ausstellung in Gräfenberg ist geplant sowie nach Möglichkeit weitere.

Jury

Die Kunstwerke werden vom Publikum (Publikumspreis) bzw. von einer Jury bewertet. Die Jury besteht aus Personen aus Politik und Gesellschaft sowie Kunstexperten. Publikum und Jury entscheiden entsprechend auch über die Preisvergabe. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Gewinner werden von uns benachrichtigt.

Preise

Es werden verschiedene Preise vergeben. Neben dem von der Volksbank gesponserten hochdotierten Publikumspreis, über den die Besucher der Ausstellung in der Volksbank abstimmen, wird eine Jury über weitere Preise entscheiden. Zudem sind wir bestrebt, in Abhängigkeit vorhandener Sponsorenmittel, jedem Künstler eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Termine
  • Anlieferung der Werke durch die Künstler zur Volksbank am Mittwoch, 20.6. von 13.30 bis 16.30 Uhr und Montag, 25.06. von 08:30-12:30 Uhr (Eingang Badstraße)
  • Aufbau der Ausstellung am Montag, 25.06. ab 14:00 Uhr (durch EKA + Künstler, insbes. wenn es sich um Plastiken handelt)
  • Vernissage am Dienstag, 26.06. ab 19:00 Uhr
  • Jurysitzung am Donnerstag, 12.07 um 18:00 Uhr
  • Finissage am Mittwoch, 18.07. um 19:00 Uhr mit Bekanntgabe der Preisträger und Preisverleihung durch Dr. H. Ulm
  • Abbau/Abholung am Donnerstag, 26.07. von 08:30-14:30 Uhr
Rechte, Haftung etc.

Die Teilnehmer versichern, dass sie ihr Kunstwerk selbst geschaffen haben und die Teilnahmebedingungen anerkennen.

Die EKA behält sich das Recht vor, ein Kunstwerk ggfs. nicht anzunehmen. Mit der Abgabe des Kunstwerks hat die EKA das Recht, das Kunstwerk für die Zwecke des Wettbewerbs zu nutzen, insbesondere auch für anschließende Ausstellungen und Berichte in den Medien. Die Werke werden zudem dokumentiert und auf der Internetseite der Energie- und Klima-Allianz für die Online-Abstimmung zum Publikumspreis veröffentlicht. Nach Abschluss des Wettbewerbs bzw. Ende der Ausstellung(en) sind die Werke von den Künstlern abzuholen.

Die Werke sind mit einem Etikett zu liefern; die Vorlage hierzu liefert die EKA. Die Teilnehmer sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihnen angegebenen Daten selbst verantwortlich; die EKA übernimmt insoweit keinerlei Haftung. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke und im Rahmen des Wettbewerbs und der anschließenden Ausstellung(en) verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die EKA übernimmt zudem keinerlei Haftung für eine eventuelle Beschädigung der Werke während der Ausstellungen.

Vermarktung der Kunstwerke

Die Künstler können die Werke mit Preisschildern versehen und sie auch während der Ausstellung bzw. den Ausstellungen verkaufen. Ggfs. kann in Absprache bei der Finissage eine Versteigerung der Werke stattfinden. Die Übergabe an die Erwerber kann jedoch erst nach Abschluss aller Ausstellungen erfolgen.

Teilnahmebedingungen (pdf)

Anmeldung zur Teilnahme (pdf)

Etiketten (doc)

Ansprechpartner für weitere Informationen und Rückfragen zum EKA Kunstwettbewerb 2018:

Barbara Gabel-Cunningham
Langenbrucker Weg 4
91077 Neunkirchen am Brand
Tel. 0176 65344842
info@energie-klima-allianz-forchheim.de

und

Emmerich Huber
Am Schellenberg 3
91301 Forchheim
Tel. 0177 7397433
regeshuber@gmx.de