Lt. § 4 der Satzung finanziert der Verein seine Aufgaben durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und Spenden. Die Höhe des Beitrags sowie dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Lt. § 5 der Satzung können natürliche und juristische Personen sowie politische und sonstige Verbände und Organisationen , die zur Förderung des Vereinsziels beitragen, Mitglieder des Vereins werden .
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand
Derzeit ist der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen ab 24 € frei wählbar und für juristische Personen ab 60 € frei wählbar. Für Weiteres siehe Beitragsordnung.