Seit Ende 2018 streiken Jugendliche der Fridays for Future mit großer Regelmäßigkeit und Beharrlichkeit für ausreichenden Klimaschutz und Generationengerechtigkeit.
In seinem bahnbrechenden Urteil vom 24. März 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den jungen Kläger:innen Recht gegeben und entschieden, „dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 … insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“ Die Beschwerdeführer seien durch die bestehenden Regelungen „in ihren Freiheitsrechten verletzt“. … „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.“[1] Zu Deutsch: Die heute klimastreikenden Jugendlichen werden unsere mangelndes Handeln ausbaden müssen.
Das waren deutliche Wort, die größtenteils verhallt sind. Weiterhin rangiert Klimaschutz unter vielen anderen Themen oftmals am Ende der Tagesordnung.
Das Ignorieren der gravierenden Handlungsnotwendigkeiten, nicht nur bei Klimaschutz, sondern auch beim Artensterben, der sich beschleunigenden Ausbeutung unserer Erde, bei wichtigen Stoffkreisläufen, bei Landnutzungsänderungen, dem Einbringen neuer Stoffe in unsere Umwelt und den zunehmenden ungleichen Lebensbedingungen stellt ein nie dagewesenes kollektives gesellschaftliches, aber vor allem politisches Versagen auf allen Ebenen dar. Diese multiplen und sich verschränkenden Krisen führen zwangsläufig inzwischen zu zunehmender Verunsicherung der Menschen, die sich ein Leben in Sicherheit und ausreichendem Wohlstand wünschen und nun ihrerseits immer öfter zu scheinbar einfachen Lösungen greifen. Den „Anbietern“ einfacher Lösungen kann daher nur durch ein konsequentes, zielführendes und sozial gerechtes Angehen der Krisen mit klaren Handlungsempfehlungen und glaubwürdigem politischem Programm entgegengetreten werden.
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html